ESG-Mitgliedschaft
Als Mitglieder können Gemeinden und ihre öffentlich-rechtlichen Zweckverbände aufgenommen werden.
ESG-Beitritt
  1. Dokumentation über ESG-Mitgliedschaft.
  2. Beschluss durch Exekutive der/s interessierten Gemeinde/Zweckverbandes.
  3. Stellen des Beitrittsantrags
    Die folgenden Unterlagen müssen der ESG zugestellt werden:
    • Beitrittserklärung
    • Fragebogen
  4. Beschluss des ESG-Verwaltungsrates über Mitgliedschaft.
  5. Der ESG-Jahresbeitrag beträgt Fr. 100.-
Finanzielle Bestimmungen
Die Höhe des Genossenschaftskapitals ist unbeschränkt.

Jedes Mitglied hat zur Bildung des Genossenschaftskapitals Anteilscheine zum Nennwert von Fr. 1000.- zu zeichnen: in der Höhe von

  • Fr. 1000.- für Mitglieder bis zu 1000 Einwohnern
  • Fr. 5000.- für Mitglieder mit 1001-5000 Einwohnern
  • Fr. 10000.- für Mitglieder mit 5001-10000 Einwohnern
  • Fr. 20000.- für Mitglieder mit über 10000 Einwohnern im Zeitpunkt des Beitrittes.
Das Genossenschaftskapital dient in erster Linie als Garantiekapital. Nach der Einzahlung werden Anteilsscheine, die nicht übertragbar sind, auf die Namen der Mitglieder ausgestellt.

Start - Profil - Kernkompetenzen - Finanz-Information & Prognose - Emissionen - Fremdmittelbeschaffung - Dienstleistungen - Beitritt - Fachbegriffe - Auf einen Blick - Kontakt

Copyright: ESG