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Finanzielle Bestimmungen
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Die Höhe des Genossenschaftskapitals ist unbeschränkt.
Jedes Mitglied hat zur Bildung des Genossenschaftskapitals Anteilscheine zum Nennwert von Fr. 1000.- zu zeichnen: in der Höhe von
- Fr. 1000.- für Mitglieder bis zu 1000 Einwohnern
- Fr. 5000.- für Mitglieder mit 1001-5000 Einwohnern
- Fr. 10000.- für Mitglieder mit 5001-10000 Einwohnern
- Fr. 20000.- für Mitglieder mit über 10000 Einwohnern im Zeitpunkt des Beitrittes.
Das Genossenschaftskapital dient in erster Linie als Garantiekapital. Nach der Einzahlung werden Anteilsscheine, die nicht übertragbar sind, auf die Namen der Mitglieder ausgestellt.
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